Verwaltung beschließt Verbot. Öffentliche Feuerfeste erlaubt

Buxtehude. Den Brauch, Osterfeuer zu entzünden, will die Stadt Buxtehude in diesem Jahr klar regeln: Diese Feuer sind nur noch zulässig, wenn sie der Brauchtumspflege dienen und von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein ausgerichtet werden. Sie müssen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.

Private Osterfeuer sind grundsätzlich nicht mehr zugelassen, teilt die Stadtverwaltung mit. Bisher hatten viele Privatleute regelmäßig eigene Osterfeuer abgebrannt, was nun nicht mehr statthaft ist. Die Fachgruppe Recht, Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice wird deshalb die Privatpersonen schriftlich beziehungsweise persönlich kontaktieren, um auf diese Änderung hinzuweisen. Für die Brauchtumsfeuer gilt ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 50 Metern. Lediglich Gehölz- und Strauchschnitt dürfen dafür aufgeschichtet werden. Bei der Menge des brennbaren Materials sollte darauf geachtet werden, dass das Osterfeuer jederzeit beherrschbar ist. Das Brennmaterial sollte nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung aufgehäuft werden, da sonst Tiere darin Unterschlupf suchen. Vor dem Abbrennen ist das Brennmaterial noch einmal umzuschichten.

Weitere Informationen geben die Mitarbeiter der Fachgruppe Recht, Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice unter der Rufnummer 04161/501 11 25