Rechtlicher Ärger für einen prominenten Rechtsanwalt

Harburg. Ralf-Dieter Fischer, Fraktionsvorsitzender der Harburger CDU, muss sich am Montag wegen Untreue-Verdachtes vor dem Harburger Amtsgericht verantworten. Fischer, ehemals Vorsitzender des Rechtsauschusses im Hamburger Rathaus, soll einem Mandanten überhöhtes Honorar berechnet haben.

Nach einem Verkehrsunfall hatte sich der Mandant an Fischer gewandt, weil er auf zivilrechtlichem Weg Geld von seiner Versicherung einklagen wollte. Fischer vertrat den Mann in einem Prozess gegen die HUK-Coburg, stellte ihm danach laut Anklage 1646 Euro Gebühren in Rechnung. Grundlage seiner Berechnung: Ein vom Anwalt angenommener Streitwert von 21214 Euro. Tatsächlich, so steht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft, soll der Streitwert, nach dem sich das Honorar berechnet, allerdings lediglich rund 14.500 Euro betragen haben. Auch bei der sogenannten Geschäftsgebühr, die Rechtsanwälte ihre Arbeit einordern können, soll Fischer laut Anklage überzogen haben.

Fischer hatte im Verlauf des Verfahrens bereits einen Strafbefehl über 9000 Euro erhalten, den er jedoch nicht akzeptierte, obwohl er mit einer Zahlung eine öffentliche Verhandlung hätte vermeiden können. Insgesamt soll Fischer seinem Mandanten 658 Euro zu viel berechnet haben. Der Vorfall, der am Montag ab 11 Uhr verhandelt werden soll, datiert bereits aus dem Jahr 2008.