Stade. Nur noch bis zum 31. März kann die Regionale Anlaufstelle (RAS) für Weiterbildungen, die aus dem Europäischen Sozial Fonds gefördert wird, Anträge für Weiterbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade annehmen. Das betrifft Weiterbildungsmaßnahmen in den Landkreisen Stade und Rotenburg, die zum Programm "IWiN" (Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen) gehören.

Unternehmen die zur IHK gehören und Freiberufler, die ihre Förderanträge bisher bei der IHK Stade eingereicht haben, sollten diese Chance nutzen, wenn sie noch eine Fortbildung planen. Die Weiterbildung muss nämlich bis zum Stichtag bereits abgeschlossen sein.

Wichtig: Die Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme darf erst erfolgen, nachdem bereits der Bewilligungsbescheid vorliegt; eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Zum 30. Juni wird die Regionale Anlaufstelle (RAS) dann ihren Betrieb einstellen. Ausführliche Informationen geben die Mitarbeiter der IHK Stade, Telefon 04141/52 42 69. Sie sind auch im Internet unter der Dokumentnummer 13981 zu finden.

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