Das Regionale Programm zur Raumordnung legt bis zum Jahr 2025 die Entwicklung des Landkreises fest. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte.

Winsen. Wie soll sich der Landkreis Harburg in den kommenden Jahren weiterentwickeln? Damit nicht jede Kommune diese Frage für sich alleine beantwortet, hat der Landkreis Harburg das Regionale Raumordnungsprogramm, kurz RROP, entworfen. Es legt die "Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume" bis zum Jahr 2025 fest und fügt sich damit an das bereits bestehende RROP 2000 an. Anders ausgedrückt: Das Raumordnungsprogramm ordnet im wahrsten Sinne des Wortes den Raum. Damit ist das RROP, das sich für viele Bürger zunächst wie ein schwer verständliches theoretisches Konstrukt anhört, bei näherer Betrachtung so etwas wie ein praktischer Leitfaden für Landkreis und Kommunen für die Überplanung von Landschaften.

Nachdem die Mitglieder des Kreisbauausschusses am Montagabend letzte Änderungen in den Entwurf eingearbeitet haben, wird der Kreistag in seiner Sitzung vor den Sommerferien das gesamte Programm absegnen. Danach wird das Schriftstück ausgelegt, damit die sogenannten Träger öffentlicher Belange, zu denen auch die Städte und Gemeinden gehören, ihre Stellungnahme abgegeben können. Im Anschluss daran geht das Programm wieder an die Politik zurück, damit der Kreistag einen endgültigen Beschluss fassen kann. Das Abendblatt stellt die wichtigsten Punkte des RROP vor.

Allgemeine Ziele

Der Landkreis strebt eine nachhaltige räumliche Entwicklung an, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Ansprüche in Einklang bringt. Das heißt unter anderem, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung muss sich an der demografischen Entwicklung orientieren, außerdem soll der Landkreis die Standortvorteile in der Metropolregion Hamburg nutzen.

Siedlungen und Versorgung

Neue Siedlungen sollen vorrangig entlang der Hauptachsen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Hamburg-Stade-Cuxhaven, Hamburg-Buchholz-Bremen und Hamburg-Winsen-Lüneburg-Hannover entstehen. In den zentralen Orten dieser Siedlungsachsen sind Flächen für die weitere Entwicklung vorzuhalten, in ländlichen Teilräumen sind Verstädterungstendenzen zu vermeiden. Die zentralen Orte teilen sich in Mittel- und Grundzentren auf, die eine dauerhafte Versorgungsstruktur sichern sollen. Buchholz, Winsen und Seevetal sind Mittelzentren, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Marschacht, Rosengarten, Salzhausen, Stelle und Tostedt sind Grundzentren. Eine besondere Bedeutung hat Neu Wulmstorf, das ein Grundzentrum mit mittelzentraler Teilfunktion im Bereich Kultur und Handel hat. Das Wort "Handel" war auf Antrag der SPD ins RROP aufgenommen worden. Erster Kreisrat Rainer Rempe machte aber deutlich, dass die Änderungen vom Land Niedersachsen wieder herausgenommen werden könnten. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass neue Einzelhandelsgroßprojekte interkommunal abgestimmt werden müssen.

Natur und Landschaft

Landschaftliche Freiräume wie Lüneburger Heide, Elbmarsch oder das Hohe Holz bei Winsen sollen gesichert werden. Sie dienen zudem der Erholung. Gebiete, die für den Natur- und Artenschutz von internationaler oder auch regionaler Bedeutung sind, werden als Vorranggebiet Natur und Landschaft festgelegt. Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, beim Grundwasser soll eine Verschlechterung seines chemischen Zustands vermieden werden. Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion zu erhalten und so weit wie möglich wieder herzustellen.

Mobilität

Der Landkreis soll die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf ÖPNV sowie Fußgänger- und Fahrradverkehr fördern. Die Bahnstrecken nach Bremen und Lüneburg/Hannover sind als Ausbaustrecken für den Hochgeschwindigkeitsverkehr zu sichern, die derzeit als Güterbahn genutzte Strecke Buchholz-Maschen ist als Vorranggebiet Haupteisenbahnstrecke festgelegt. Neue Haltepunkte in Jesteburg, Ramelsloh, Maschen/Horst und Stelle-West für einen möglichen Schienenpersonenverkehr sollen untersucht werden. Züge des Fernverkehrs sollen in Buchholz und Winsen halten, außerdem ist auf den Linien nach Winsen und Tostedt eine Verdichtung des Taktes auf durchgehend mindestens zwei Verbindungen pro Stunde anzustreben. Alternativ wird die Verlängerung der S-Bahn nach Winsen und Tostedt geprüft. Als Ergänzung zum bestehenden Autobahnnetz sind die A 26 zur Anbindung an die A 7 und die A 21 zwischen A 39 und A 25 als Vorranggebiet Autobahn festgelegt. Auf Antrag der SPD ist die Option eines Anschlusses an die A 1 in Meckelfeld gestrichen worden, der Buchholzer Ostring bleibt hingegen im RROP enthalten. Die SPD hatte den Punkt in ihrem Antrag zurückgezogen, sie will zunächst die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts abwarten.

Erneuerbare Energien

Die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie soll dafür sorgen, dass es ausgeschlossen ist, Windenergieanlagen an anderer Stelle zu errichten. Die Standorte müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Der Abstand zu Siedlungen muss beispielsweise 1000 Meter betragen, zu einzelnen Häusern und Gewerbegebieten 300 Meter, zu Hochspannungsleitungen 150 Meter und zum Wald 60 Meter. Flächen innerhalb des Waldes können nur dann genutzt werden, wenn weitere Gebiete in offener Fläche nicht zur Verfügung stehen und es sich um vorbelastete Flächen handelt. Hoch- und Höchstspannungsleitungen mit einer Nennspannung ab 110 Kilovolt sollen auf neuer Trasse unterirdisch verlegt werden.