Lüneburg . Wohnungseigentümer in Hansestadt und Landkreis Lüneburg bekommen Post von einem Hamburger Institut: Sie sollen über ihre Mietpreise Auskunft geben. Hintergrund ist ein Vorstoß des Landkreises Lüneburg: Er will durchschnittliche Mietpreise ermitteln, um die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zu berechnen. "Im Vordergrund steht die Frage: Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?", sagt Christian Ratzeburg, Fachdienstleiter Sozialhilfe und Wohngeld beim Landkreis Lüneburg, "als Landkreis müssen wir unseren Leistungsempfängern eine angemessene Unterkunft finanzieren und gleichzeitig die Kosten in einem vertretbaren Rahmen halten. Die Mietwerterhebung soll uns helfen, diesen Spagat in Zukunft besser zu meistern."

Bisher orientierten sich die Mitarbeiter im Jobcenter und beim Sozialamt an den Angaben der Wohngeldtabelle, um zu beurteilen, ob die Kosten für eine Wohnung angemessen sind. Doch das Verfahren hält das Bundessozialgericht nicht mehr für ausreichend und verlangt von den Kommunen ein nachvollziehbares Konzept nach wissenschaftlichen Standards.

Der Landkreis Lüneburg hat deshalb ein Hamburger Institut damit beauftragt, eine Mietwerterhebung durchzuführen. Wichtig zu wissen: Alle Daten, die Vermieter dem Institut mit dem Fragebogen zur Verfügung stellen, darf das Institut ausschließlich für die Erstellung des Gutachtens zur Wohnkostenerhebung verwenden. In das Konzept fließen nur anonymisierte Wohnungsdaten ein. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, doch der Landkreis bittet um Mithilfe.