Winsen. Am Sonnabend, 30. März, können alle Winsener ihre pflanzlichen Abfälle verbrennen. Sie müssen vorher den Bereich Bürgerservice und Ordnung (Telefon: 04171/657-144) informieren. Das Wohl der Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen durch das Verbrennen "nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar" beeinträchtigt werden. Wegen des Brandschutzes ist eine Entfernung von 100 Metern zu bewohnten und 50 Metern zu anderen Gebäuden einzuhalten. Zu Wäldern, Schonungen, Baumanpflanzungen und Hecken gilt ein Abstand von 200 Metern. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist bei lang anhaltender trockener Witterung, bei starkem Wind, auf moorigem Untergrund und in der Schutzzone I von Wasserschutzgebieten verboten.