Buxtehude. Für die Neuwahl der Haupt- und Hilfsschöffen sowie der Jugend- und Jugendhilfsschöffen der Amtszeit von 2014 bis 2018 wird die Stadt Buxtehude dem Amtsgericht im ersten Halbjahr Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerbern unterbreiten. Interessierte, die diese ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchten, können sich ab sofort bewerben, teilt die Stadtverwaltung mit. Ansprechpartner sind bei der Fachgruppe Recht und öffentliche Ordnung im Rathaus, Telefon 04161/5011162 oder 5011120 zu finden. Für Bewerbungen als Jugendschöffen sind die Mitarbeiter der Fachgruppe Jugend und Familie unter Telefon 04161/ 5012412 oder 5012420 erreichbar. Wer sich online bewerben möchte findet unter dem Stichwort Formulare auf der Homepage der Stadtverwaltung die Vorlagen.

Gesucht werden für den Bereich der Stadt Buxtehude 21 Haupt- und Hilfsschöffen in Erwachsenenstrafsachen sowie 14 Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen. Der Rat der Stadt Buxtehude sowie der Jugendhilfeausschuss müssen dem Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen benötigt werden.

Voraussetzungen für eine Berufung sind unter anderem deutsche Staatsangehörigkeit, Beherrschung der deutschen Sprache und Wohnsitz in Buxtehude. Das Mindestalter der Bewerber liegt bei 25 Jahren, das Höchstalter ist 69 Jahre am Stichtag, 1. Januar 2014.

Die wichtigste Aufgabe der Schöffen besteht darin, an Urteilen oder der Einstellung des Verfahrens sowie den damit verbundenen Entscheidungen wie etwa der Festsetzung von Bewährungsauflagen mitzuwirken. Sie nehmen an allen Beratungen und Abstimmungen des Gerichts teil. Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Kommunikationsfähigkeit verfügen.

Sie sollten zudem objektiv und unvoreingenommen gegenüber Menschen vor Gericht sein und zudem Bereitschaft und die Möglichkeit haben, Zeit zu investieren. Übliche Teilnahme ist an etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr gefordert. Eine Hauptverhandlung kann sich über mehrere Sitzungstage erstrecken.