Harburg. Im Bezirksamt Harburg werden derzeit die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2014 bis 2018 aufgestellt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Gerichtsverhandlungen über Strafsachen und bei der Urteilsfindung mitwirken. Ehrenamtliche Richter arbeiten beim Amts- und beim Landgericht. Eine juristische Vorbildung ist für dieses Ehrenamt nicht notwendig. Das Urteil der Schöffen ist dem des Berufsrichters gleich gestellt. Sie tragen, genau wie Berufsrichter, auch die Verantwortung für ihre Entscheidungen.

Vielmehr sollen Schöffen ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Arbeit am Gericht einbringen. Nur Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Schöffen werden für fünf Jahre berufen und sollen nicht zu mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen pro Jahr durch das Gericht heran gezogen werden. Für die Teilnahme an Sitzungen im Gericht wird den Schöffen eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Gezahlt werden auch die Fahrtkosten. Die ehrenamtlichen Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Harburg gemeldet sein. Außerdem müssen Schöffen in ihrer Amtszeit im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sein.

Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt am Gericht gibt es auch im Internet unter den Adressen www.hamburg.de/bezirke oder www.schoeffen.de. Informationen gibt es auch unter der Telefonnummer: 42828-7000 oder per E-Mail: schoeffen@harburg.hamburg.de.