Jürgen Heimath hat recht. Der Gesetzgeber hat das Bürgerbegehren und damit den Bürgerentscheid als Instrument für den Bürger eingesetzt, der sich gegen die Entscheidung eines Parlaments wehren will. Die Abgeordneten in einer Bürgerschaft vertreten die Menschen, die sie gewählt haben. Dennoch gibt es Entscheidungen dieses Gremiums, die eine Vielzahl von Wählern nicht mittragen wollen, aus welchen Gründen auch immer. Für solche Fälle gibt es das Bürgerbegehren.

Aber in der Tat heißt das Bürgerbegehren eben nicht Parteienbegehren. Und in den vergangenen Jahren ist immer stärker zu beobachten, dass Parteien hinter solchen Bürgerbegehren stehen, und zwar die Parteien, die bei einer Abstimmung unterlagen. Es ist wichtiger Teil der Demokratie, mit Beschlüssen leben zu müssen, die die Mehrheit gefasst hat, ob sie der Opposition passen oder nicht. Bürgerbegehren werden zunehmend als Hintertürchen genutzt, um solche Beschlüsse im Nachgang wieder zu kassieren. Es macht also wenig Unterschied, ob CDU, Grüne oder FDP sich pro forma bei diesem Bürgerbegehren im Hintergrund halten. Sie machen mit, das alleine zählt. Alle drei Parteien, denen in der Bezirksversammlung die Arbeit auf der Oppositionsbank derzeit wenig Spaß macht, sind gegen die Verdichtung der Wohnbebauung und haben der Initiative ihre Unterstützung zugesagt. Die Gründe für die Ablehnung mögen an dieser Stelle keine Rolle spielen.

Es ist politisch legitim, wenn sich die SPD, die jahrelang die ursprünglichen Pläne der Bezirksversammlung für das Gelände der Röttiger-Kaserne mitgetragen hat, nun von diesen Plänen verabschiedet. Ob der Zickzack-Kurs allerdings politisch klug ist, wird der Wähler bei der nächsten Wahl der Bezirksversammlung entscheiden. Fakt ist, dieses Bürgerbegehren kann alle Pläne für das Gelände für Jahre auf Eis legen.