Harburger kämpft für eine Änderung der Marktordnung und sucht noch Unterstützer. Das Bezirksamt aber verweist auf die Rechtslage.

Harburg. Ärger hatte er sich bereits eingehandelt, weil Clara beim Fischstand außen an einer Tonne geschnüffelt hatte. Und einmal war die kleine Rauhaar-Teckelhündin unangeleint zum Fleischhändler gelaufen, wo es für sie zur Begrüßung früher schon mal ein Stückchen Wurst gegeben hatte. Das war dem Marktmeister aufgefallen. Und der hatte dem Hundebesitzer Görs Rittich, 74, heftig ins Gewissen geredet Clara nicht frei laufen zu lassen, denn auf dem Wochenmarkt am Sand in Harburg gilt striktes Hundeverbot.

Beide Vorfälle haben Rittich, der sich als Spartenleiter für Krocket im Vorstand der Tennisgesellschaft Heimfeld (TGH) engagiert, sehr verärgert. Und er möchte nun, dass sich etwas ändert, dass zumindest ältere Menschen, die sehr häufig auch Hundebesitzer sind, mit ihrem Vierbeiner an kurzer Leine auf den Markt gehen können. Die geltende Marktordnung mit ihrem strikten Hundeverbot müsste seiner Ansicht nach gelockert werden. Rittich sucht Unterstützer. Und er ist auch der Ansicht, dass der Wochenmarkt die derzeit eher dürftige Kundenzahl wieder erhöhen könnte, wenn ältere Kundschaft den Hund zum Einkaufen auf den Markt mitbringen dürfte. Rittich: "Ich kenne zum Glück viele Markthändler, die nichts gegen Hunde haben."

Wegen des Vorfalls mit dem Marktmeister und des Ärgers am Fischstand hatte Rittich kürzlich ans Bezirksamt geschrieben und sich eine Entschuldigung wegen des schroffen Verhaltens des Marktmeisters erhofft. Aber die Verwaltung war nach Befragung zu der Erkenntnis gekommen, dass der Tonfall des Marktmeisters nicht unflätig gewesen sei. Der Hundehalter wurde gebeten, künftig ohne Clara zum Wochenmarkt zu gehen und den Händlern die Treue zu halten.

Bezirksamtssprecherin Beatrice Göhring weist auf die Rechtslage hin: "Nach Paragraph drei des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten vom 6. März 1985 ist das Mitbringen von Hunden auf der Veranstaltungsfläche, also auf der Marktfläche, nicht erlaubt. Auf Wochenmärkten werden Nahrungsmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs angeboten. Insofern ist es auch ein Gebot der Hygiene, dass Hunde auf der Marktfläche nicht zugelassen werden. In ein Lebensmittelgeschäft ist Hunden der Zutritt auch nicht gestattet."

Rittich: "Das Verbot trifft alle Hundebesitzer hart. Kein Hundebesitzer wird seinen Hund irgendwo außerhalb des Marktplatzes anleinen oder ihn zu Hause lassen, wenn er auf dem Markt einkaufen will." Diese Hundebesitzer gehen nach Einschätzung von Rittich den Marktbeschickern als Kunden verloren.

Früher seien an der Leine geführte Hunde auf dem Markt noch geduldet gewesen. Diese Regelung müsse seinen Worten nach in Zukunft wieder gelten

Mit neuen Schildern wirbt das Bezirksamt am Sand: "Harburger Wochenmarkt - So frisch, so nah, so herzlich!" Darunter steht die Marktzeit: Montag bis Sonnabend 8 bis 13 Uhr sowie der Hinweis auf Hunde- und Radfahrverbot. Und weil der Wochenmarkt auf dem Sand für Kundschaft wieder attraktiver werden soll ist für März der Beginn eines halbjährigen Versuchs vorgesehen. Markthändler sollen ihre Autos unter der Seehafenbrücke parken. Der auf dem Markt frei werdende Parkplatz soll neue, motorisierte Kundschaft ansprechen, die für den Marktbesuch dort kurz das Auto abstellt. Rittich hält eine Lockerung des Hundeverbots für wirksamer.

Soll es in Zukunft wieder erlaubt sein, Hunde an der kurzen Leine mit auf den Markt zu nehmen, oder gelten die gleichen Grundsätze wie bei Supermärkten. Schicken Sie, liebe Leser, uns ihre Meinung dazu bitte: harburg@abendblatt.de