Verein Zukunft Elbinsel lädt zur Diskussion über die Folgen der Verwaltungszentralisierung ein

Wilhelmsburg. Der Verein Zukunft Elbinsel geht bei seiner nächsten Pegelstand-Diskussion am Dienstag, 8. Januar, 15 Uhr, im Bürgerhaus in der Mengestraße 20 der Frage nach, ob die Bürgernähe in Wilhelmsburg verloren geht. Anlass ist die Verlegung der Wilhelmsburger Dienststelle des Fachamtes Grundsicherung und Soziales in die Hamburger City in diesem Monat. Die Bürgerinitiative will wissen, ob weitere Angebote der Verwaltungszentralisierung zum Opfer fallen sollen.

Auf dem Podium diskutieren Isa Bosic von der Beratungsstelle Treffpunkt Elbinsel, Klaus Gläser, Sozialberater der Diakonie, und Fred Pattschull von der Arbeiterwohlfahrt zusammen mit einem Mitarbeiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Dabei geht es auch um den Wunsch vieler Wilhelmsburger an die Hamburger Hochbahn, für Fahrkarten auf der Strecke zwischen Wilhelmsburg und dem Hauptbahnhof den Ein-Zonen-Tarif einzuführen.

Die Vorbereitungen für den Umzug des Fachamtes Grundsicherung und Soziales aus dem Wilhelmsburger Rathaus an die Kurt-Schumacher-Allee 4 laufen bereits. Hintergründe für die Aufgabe der Dienststelle: Die Stadt will Miet- und Personalkosten sparen. 195.000 Euro Personalkosten sollen in Zukunft weniger anfallen. Räumt die Verwaltung die Dienststelle in Wilhelmsburg, fallen 100.000 Euro weniger Miete an. Die Stadt ist nur Mieter im Wilhelmsburger Rathaus. Die frei werdenden Räume wird die Agentur für Arbeit übernehmen, die zusätzlichen Platz benötigt.

Isa Bosic und Klaus Gläser üben Kritik an den zusätzlichen Fahrtkosten für sozialschwache Menschen, wenn die für sie zuständige Behörde in die Hamburger City rückt. 5,80 Euro für einen Behördengang, soviel kostet ab dem 1. Januar eine Tageskarte für den Bus oder die S-Bahn, seien viel Geld für jemanden, der von Hartz IV oder einer kleinen Rente leben müsse. Olaf Harms (Die Linke) hatte im Regionalausschuss Wilhelmsburg die Befürchtung geäußert, dass Menschen wegen der Fahrtkosten in die Innenstadt ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen würden.