Stade. Am 1. Januar 2013 tritt das neue Finanzanlagenvermittlerrecht in Kraft, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK). Inhaber von Erlaubnissen nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung, die Finanzanlageprodukte weiterhin vermitteln wollen, müssen darum bis zum 30. Juni 2013 eine neue Erlaubnis beantragen. Nach einem Beschluss der niedersächsischen Landesregierung sind die Industrie- und Handelskammern für diese Erteilung der Erlaubnisse und Registrierung zuständig.

Ab dem 1. Januar können die entsprechenden Anträge eingereicht werden. Die dafür benötigten Formulare werden in den kommenden Tagen auf der Homepage der IHK Stade zur Verfügung gestellt, so Felix Hiemer von der IHK. Zudem wird es am 15. Januar von 14 bis 17 Uhr eine Informationsveranstaltung in den Räumen der Industrie- und Handelskammer, Am Schäferstieg 2, in Stade geben, wo über das neue Finanzanlagenvermittlerrecht und die damit verbundene Zulassung von der IHK gesprochen wird.

Insbesondere soll auf den Sachkundenachweis, die Berufshaftpflichtversicherung sowie die in Einzelfällen bestehenden Übergangsregelungen für Inhaber einer Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung eingegangen werden. Zu der kostenfreien Veranstaltung wird um Anmeldung unter Angabe der Teilnehmerzahl bis zum 9. Januar gebeten. Anmeldung unter 04141/52 42 84 oder per E-Mail an die Adresse felix.hiemer@stade.ihk.de.