Buchholz. Die mögliche Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Buchholz steht heute in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima zur Diskussion. Anlass dafür ist der im Mai gestellte Antrag von SPD, Grünen, Linken und Buchholzer Liste, nicht nur Bäume einer Höhe von 1,20 Meter über dem Boden zu schützen, sondern bereits Bäume von einem Meter an. Außerdem sollen auch Eibe, Rotdorn, Weißdorn und Stechpalme mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern unter Schutz gestellt werden. De facto fordern die Parteien die einheitliche Unterschutzstellung von Laub- und Nadelbäumen.

Komplett neu und weitaus schärfer gestaltet werden soll nach dem Willen der Antragsteller zudem der Punkt "Ersatzpflanzungen und Ausgleichzahlungen". Heißt es derzeit, dass bei einer Ausnahmegenehmigung bestimmte Schutz- und Pflegemaßnahmen auf eigene Kosten auferlegt werden können, soll es mit der neuen Fassung verbindlicher werden. Ersatzbäume seien auf eigene Kosten anzupflanzen, und wenn das nicht möglich sei, solle eine Ausgleichszahlung geleistet werden, fordern die Politiker. Bei Nichtbeachtung setzen sie sich für eine Geldbuße von 500 bis 5000 Euro ein - die bestehende Satzung beginnt mit 50 Euro. Als Begründung für ihren Antrag führt die Gruppe an, dass die aktuelle Satzung aus dem Jahr 2010 die Regelungen zum Schutz von Bäumen und Hecken nahezu bis zur Unwirksamkeit und Beliebigkeit aufweicht.

Die Buchholzer Stadtverwaltung sieht das anders und empfiehlt in ihrer Beschlussvorlage, die gültige Baumschutzsatzung nicht zu ändern. Das hätten auch die Beratungen in den Ortsräten ergeben. Aus Sicht der Verwaltung reicht die jetzige Fassung aus, um den Interessen der Stadt am Baumschutz und den Interessen der Grundstückseigentümer angemessen gerecht zu werden. Ein Ausdehnen auf alle Baumarten wäre demnach unangemessen und eine massive Beeinträchtigung der Bürger in ihren Eigentumsrechten.

Die öffentliche Sitzung in der Kantine des Buchholzer Rathauses, Rathausplatz 1, beginnt am Mittwoch um 18.30 Uhr.