Anwohnerinitiative gegen Heimfeld Terrassen in Aufregung wegen drohender Gebührenforderungen

Harburg. Wer Widerspruch eingelegt hat, wird von der Bezirksverwaltung zur Kasse gebeten. Diese Erfahrung machen derzeit rund 400 Anwohner der Straßen Alter Postweg, Gildering und Konsul-Francke-Straße, die das vom Investor Strabag Real Estate geplante Wohnungsbauprojekt "Heimfeld Terrassen" ablehnen. Ein bis zu fünf Geschosse zählender Komplex mit 143 Wohneinheiten soll auf dem ehemaligen THW-Gelände am Alten Postweg entstehen. Die Anwohner lehnen die Überschreitung des geltenden Baustufenplans ab, der nur eine dreigeschossige Bauhöhe erlaubt.

Der mit einer der 400 Anwohner unterzeichneten Unterschriftenliste eingereichte Widerspruch richtet sich gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage. Die Verwaltung hatte dem Investor damit die Zustimmung für die weitere Projektplanung erteilt, nachdem das Bauvorhaben auch politisch von der SPD-Mehrheit im Regionalausschuss Harburg abgesegnet worden war.

Jetzt läuft die formelle Prüfung, wer von den Anwohnern überhaupt berechtigt ist, Widerspruch einzulegen. Rechtsdezernent Dierk Trispel schätzt, dass nur ein Bruchteil wirklich widerspruchsberechtigt ist. Berechtigt seien nur die Eigentümer angrenzender Grundstücke. Mieter seien bis auf äußerst seltene Ausnahmefälle nicht widerspruchsberechtigt. Bei Widersprüchen sei die Prüfung und Abrechnung nach Gebührenkatalog ein gängiges Verfahren in der Verwaltung.

An Gebühr werden pro Widersprechendem vermutlich rund 75 Euro in Rechnung gestellt. Nach den Worten Trispels sei es in der ersten Phase allerdings üblich, dass die Gebührenzahlung entfällt, wenn der Widersprechende seinen Widerspruch schriftlich zurücknimmt. "Dass nun alle Unterzeichner bezahlen sollen, haut uns um", sagt Beate Aanderud, Sprecherin der Anwohnerinitiative, "wir hatten doch lediglich eine Unterschriftenliste mit dem Vermerk Widerspruch eingereicht." Sabine Boeddinghaus, Vorsitzende der Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung, hat zur Rechtmäßigkeit der Gebührenforderung eine Anfrage ans Rechtsdezernat gerichtet. "Eine solche Gebühr verhindert doch jede Art der Bürgerbeteiligung", beklagt sie.

Nach der formellen folgt die materielle Prüfung des Widerspruchs. Es wird der Frage nachgegangen, ob die Befreiung vom geltenden Baustufenplan rechtens ist und ob die widerspruchsberechtigte Grundstücknachbarn durch die Befreiung in ihren Rechten beschnitten werden. Trispel: "Trotz gleichlautender Widerspruchsbegründung müssen wir jeden Einzelfall prüfen. Es geht um die Betroffenheit des Einzelnen. Welchen Abstand zum Bauobjekt hat er, welchen Blickwinkel. Wie nimmt er die Bauhöhe wahr. Die Prüfung ist mit weiteren Gebühren verbunden." Gezahlt werden muss, wenn das Bauprüf- und Genehmigungsverfahren rechtens ist. Trispel: "Wir gehen davon aus, dass von Seiten der Verwaltung das Verfahren korrekt abgewickelt wird. Bei der Behandlung alter Baustufenpläne sind Befreiungen inzwischen gängige Praxis. Sonst wäre moderner Neubau neben vorhandenem Altbaubestand häufig nicht möglich."