Rosengarten/Lüneburg. Der Plan, an der Oberschule Rosengarten einen gymnasialen Zweig einzurichten, ist vorerst gescheitert. Die neue Organisationsform sollte die Anmeldezahlen von Fünftklässlern erhöhen und damit den Schulstandort Nenndorf sichern.

Doch die Lüneburger Landesschulbehörde hat in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass die Gymnasialklassen nur nach einer neuen Umfrage unter den betroffenen Eltern im Ort eingeführt werden können. Die Landkreisverwaltung in Winsen war der Meinung, die Ergebnisse einer früheren Umfrage zum Standort einer dritten Integrierten Gesamtschule (IGS) in ihrem Zuständigkeitsbereich nutzen zu können.

Wie berichtet, entschied sich der Harburger Kreistag im September für den IGS-Standort Hittfeld. Auch wegen dieser im kommenden Jahr startenden Schule in der Nachbargemeinde Seevetal dürften bei einer erneuten Elternbefragung in der Gemeinde Rosengarten nicht genügend Eltern ihr Interesse daran bekunden, ihre Kinder an einer Oberschule mit gymnasialen Zweig in Nenndorf anzumelden.

Stefan Rüttinger aus Westerhof zum Beispiel will seinen neun Jahre alten Sohn auf die IGS Buchholz schicken. Der 45-Jährige führte die Elterninitiative an, die sich erst für eine IGS und dann für einen Gymnasialzweig in der Gemeinde Rosengarten einsetzten.

"Mit der Entscheidung der Landesschulbehörde geht ein langer und intensiver Kampf um den Erhalt und den inhaltlichen Ausbau unserer einzigen weiterführenden Schule in der Gemeinde zu Ende", sagt Stefan Rüttinger. "Das ist eine Katastrophe für Rosengarten." Junge Familien wählten ihren Wohnort bei einem Umzug in den ländlichen Raum danach aus, wo ihre Kinder gute Bildungschancen hätten. Rüttinger: "Jetzt hat uns die Bürokratie und die offensichtliche Bedeutungslosigkeit von Rosengarten in Niedersachsen besiegt." Bestandsschutz genießt die Oberschule in Nenndorf nur bis 2015.

Um die geringe Zahl von 29 Anmeldungen für dieses Schuljahr erhöhen zu können, müsste die Oberschule das von vielen Eltern gewünschte Gymnasialangebot vorhalten. "Die ausdrücklich für eine IGS abgegebenen Interessenbekundungen können aber nicht so interpretiert werden, dass damit auch ein entsprechend starkes Interesse am Besuch einer Oberschule mit gymnasialen Angebot dokumentiert werden sollte", sagt Bernd Schwarznecker, Leiter des Dezernats Schulrecht und Justiziariat der Landesschulbehörde.