Stade. Mit einem neuen Merkblatt informiert der Landkreis Stade über aktuelle Richtlinien für Veränderungen an Gewässern. Falls zum Beispiel Obstbauern durch das Verfüllen oder Aufweiten von Gräben in den natürlichen Wasserhaushalt eingreifen, sollten sie sich demnach zuvor in dem neuen Merkblatt informieren, ob für diese Maßnahme ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Diese Frage komme beim Anlegen von Beregnungsteichen für die Speicherung von Wasser für die Frostschutzberegnung auf. Die Hilfestellungen bei geplanten Eingriffen in Gewässer sind im "Merkblatt für die Herstellung, Beseitigung oder Umgestaltung von Gewässern" zu finden sowie auf der Homepage des Landkreises im Internet.