Wahlversammlung bestimmt Gremium getrennt nach Schulformen

Stade/Buxtehude. Am Mittwoch, 7. November, wird für die Wahlperiode der Schuljahre 2012/13 und 2013/14 ein neuer Kreiselternrat gewählt. Zur Vorbereitung dieser Wahl hat der Landkreis Stade die Schulelternräte aller Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen und Förderschulen im Kreisgebiet über ihre Schulleitungen gebeten, jeweils zwei Delegierte zu benennen und diese gleichzeitig zur Wahlversammlung am 7. November in die Berufsbildenden Schulen I in Stade, die Jobelmann-Schule, eingeladen.

In dieser Wahlversammlung wählen die Delegierten, getrennt nach Schulformen, aus ihrer Mitte die Kreiselternratsmitglieder und deren Stellvertreter. Für die Schulform Grundschule werden fünf Mitglieder und Stellvertreter, für die übrigen Schulformen drei Mitglieder und Stellvertreter gewählt. Eine direkte Wahl von den Schulen in den Kreiselternrat gibt es nicht. Von den Schulen entsandte Delegierte sind also nicht, wie irrtümlich oft angenommen, automatisch Mitglied im Kreiselternrat, informiert der Landkreis. Dazu bedarf es erst einer Wahl auf der Wahlversammlung.

Für die Schulformen IGS und KSG sowie die beiden Waldorfschulen im Landkreis Stade gilt ein anderes Wahlverfahren, worüber die Schulelternräte informiert wurden.

Fragen zur Kreiselternratswahl beantworten Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaft, Verkehr und Schulen des Landkreises Stade unter Telefon 04141/1 21 59.