Buxtehude. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist nach Aussagen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auch in Niedersachsen ungebrochen. Ob beispielsweise ein bestimmtes Bauvorhaben wie der Bau eines Carports genehmigungspflichtig ist, regelt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Am 1. November tritt eine Neuregelung der NBauO in Kraft, informiert die Fachgruppe Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Buxtehude.

Die Stadtverwaltung Buxtehude weist als Genehmigungsbehörde Bauherrn und Entwurfsverfasser darauf hin, sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen. Hierzu gibt es neue Antragsformulare und Mitteilungen. Die für die verschiedenen Verfahren notwendigen Formulare werden als Vordrucke vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration per Erlass veröffentlicht. Im Stadthaus können sie bei der Fachgruppe Bauordnung und Denkmalpflege, Bahnhofstraße 7 (1. Etage) bereits eingesehen werden. Die neue NBauO ist auch online unter der Rubrik Bauen&Wohnen/Öffentliches Planungs- und Baurecht/ Niedersächsische Bauordnung einsehbar.

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