Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene und kann mit Hilfe eines Bürgerbegehrens herbeigeführt werden. Für das Bürgerbegehren müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben.

Die Unterschriften müssen innerhalb von sechs Monaten bei der Kommune eingereicht werden. Beim darauf folgenden Bürgerentscheid darf nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und sie mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt.