Der Zugang vom Parkhaus zum Aufzug des Harburg Carrée ist für jeden Rollstuhlfahrer eine immense Hürde. Wohl dem, der einen Betreuer dabei hat, der den Rollstuhl notfalls noch den hohen Kantstein auf der anderen Straßenseite hochheben kann. Menschen, die mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind, haben da ganz schlechte Karten. Es ist für einen Vermieter schon überaus bemerkenswert, einerseits Räume an den Hamburger Träger Leben mit Behinderung zu vermieten, andererseits aber den Eingang so zu gestalten, dass Bewohner der Wohngruppe oder Besucher der Tagesstätte im Rollstuhl kaum Chancen haben, das Haus durch den Eingang ohne Komplikationen zu verlassen.

Im Jahr 2009 hat die UN die Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Sie soll Menschen mit Behinderung das Recht garantieren, gleichberechtigt am Leben teilzunehmen. In diesem Fall stehen Fahrradbügel, Straßenschild und Bordsteinkante diesem Ansinnen im Wege.

Geradezu zynisch klingt da die Argumentation von Prelios, dies sei nur ein Nebeneingang. Der müsse nicht behindertengerecht gestaltet sein. Gelten lassen mag man diese Argumentation insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass es ein Leichtes ist, einen Bordstein abzusenken, auch im Nachhinein, und auf der Straße ein paar Striche für einen Zebrastreifen zu malen. Aus Kulanzgründen würde ein guter Vermieter den Bitten und Beschwerden seiner Mieter nachkommen und einfach Abhilfe schaffen.