Klar ist, die Hansestadt Hamburg steht nicht allein vor dem Problem, diese meist sehr gefährlichen Straftäter unterbringen zu müssen. Alle Bundesländer müssen irgendwie mit diesem Problem fertig werden. Dabei ist es ganz egal, welche Partei gerade das Sagen hat. Die Straßburger Richter haben eben so entschieden.

Ob der SPD-Senat allerdings mit Moorburg den Königsweg gewählt hat, ist mehr als fraglich. Nach dem Prinzip "Ich frag lieber nicht, es sagt ja doch keiner Ja" zu handeln, hat herzlich wenig mit Bürgerbeteiligung zu tun. Es ist auch kein Argument für die generalstabsmäßige Planung, die der Senat den Moorburgern und der Bezirksversammlung da aufgetischt hat.

Der Versuch der beiden Staatsräte, in Harburg nachträglich für ihre Entscheidung zu werben, darf getrost als gescheitert erklärt werden.

Hoffen dürfen die Moorburger jetzt nur darauf, dass das Betreuungskonzept nicht ebenso kläglich scheitert. Die drei Männer, die in das Haus am Moorburger Elbdeich einziehen, sind de facto freie Menschen. Es gibt keine Verträge zwischen ihnen und dem Senat, dass sie sich an das Betreuungskonzept zu halten haben. Inwieweit der Senat rechtliche Handhabe besitzt, Fehlverhalten zu sanktionieren, bleibt auch nach dem gestrigen Abend im Harburger Rathaus schleierhaft. Ein Dorf wie Moorburg, wo jeder jeden kennt, eignet sich nicht zur Resozialisierung von gefährlichen Straftätern. Nach Jahrzehnten im Knast wäre die Anonymität einer Großstadt wohl besser geeignet.