Harburg. Zwei Polizisten zogen den 58 Jahre alten Reinhard L. hinter einem Paletten-Stapel hervor. Dort hatte er sich nach einem Einbruch in einen Betrieb am Großmoorbogen versteckt. Seine beiden Komplizen konnten zunächst flüchten, wurden aber ermittelt. Reinhard L. wurde auf der Wache in eine Zelle gesperrt und am nächsten Morgen dem Haftrichter vorgeführt. Unter strengen Meldeauflagen durfte er wieder nach Hause gehen. Gestern wurde gegen L. vor dem Amtsgericht Harburg wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall verhandelt. Das Verfahren gegen die beiden Mittäter war abgetrennt worden.

"Eigentlich wollte ich nicht schon wieder etwas anstellen, aber meine Freunde Willi und Erwin haben mich mitgeschnackt", versuchte der Angeklagte sich zu rechtfertigen. Ansonsten sei alles leider genau so gewesen, wie es der Staatsanwalt in der Anklageschrift vorgelesen habe. Man wollte aus der Firma einen Geldtresor mitnehmen, das einige hundert Kilo schwere Ungetüm stand auch schon auf einem Hubwagen zum Abtransport bereit. Der Angeklagte sollte den Geldschrank dann zu Hause mit seiner Flex aufschneiden - ein reichlich dilettantisches Vorhaben, meinte der Staatsanwalt dazu.

Für die Verlesung der Vorstrafenliste brauchte die Richterin einige Zeit. 26 Eintragungen fanden sich darin: Körperverletzung, Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein und Diebstähle in Serie. Fast immer hatten Drogen und Alkohol bei den Straftaten eine Rolle gespielt. Jetzt aber konnte Reinhard L. dem Gericht eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer ambulanten Therapie vorlegen.

Trotzdem schien der erneute Weg ins Gefängnis fast unausweichlich, denn zur Tatzeit stand L. unter Bewährung. Zum 1. Januar 2013 hat er aber eine feste Zusage für einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer Baufirma, für einen Mann in seinem Alter fast so viel wie ein Sechser im Lotto. Diesen Weg mochte das Gericht ihm nicht verbauen, deshalb kam er mit acht Monaten auf Bewährung und 600 Euro Geldbuße davon. "Dies ist wahrscheinlich ihre allerletzte Chance", gab ihm die Richterin noch mit auf den Weg.