Harburg/Stade. Der Wintergarten muss fertig werden, das Dach wird neu gedeckt. Wer bei gutem Wetter Arbeiten an Haus, Garage oder Carport selbst erledigen will, bittet oft Nachbarn um Hilfe. Wenn ein Nachbar hilft und einen Unfall verursacht, muss er in der Regel nicht für Schäden haften. Darauf weist der Verein Haus & Grund Stade jetzt hin und bezieht sich auf ein Stuttgarter Gerichtsurteil.

Wer bei handwerklichen Arbeiten, beispielsweise am Dach, seinem Nachbarn zur Hand geht und unentgeltlich Nachbarschaftshilfe leistet, haftet bei einem Unfallschaden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. So lautet ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart aus dem Jahr 2008. "Wer uneigennützig und unentgeltlich seinem Nachbarn hilft, haftet in den meisten Fällen nicht bei eingetretenen Unfallschäden", sagt Bernhard Schröder, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Stade. In solchen Fällen gehe die Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Nachbarn von einem "stillschweigenden Haftungsausschluss" aus.

Dieser Ausschluss gelte selbst für schwere Unfallfolgen. In dem genannten Urteil wies das OLG Stuttgart die Schadensersatzklage einer Witwe gegen einen Nachbarn ab. Der Nachbar hatte dem Ehemann der Frau mit einem Minibagger bei Grundstücksarbeiten geholfen, ohne dafür Geld zu verlangen. Durch eine Drehung des Auslegers des Baggers erhielt der Ehemann einen Schlag, der ihn tötete. Das Gericht nahm zwar einen Bedienungsfehler des Baggerführers als Unfallursache an, doch falle dem Mann höchstens leichte Fahrlässigkeit zur Last.