Landgericht Stade und IHK Stade halten Mediationsstelle für Firmen bei der Kammer bereit

Stade. Mit reichlich Verspätung sind das lang erwartete Mediationsgesetz und die entsprechenden Gesetzesänderungen in den verschiedenen Prozessordnungen in Kraft getreten. Die IHK in Stade zeigt sich erleichtert, dass das Gesetz in Berlin endlich auf den Weg gebracht worden ist.

Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen umgesetzt, deren Frist bereits am 20. Mai 2011 abgelaufen war. Die Mediation wird damit nunmehr erstmalig in Deutschland gesetzlich geregelt und dadurch auf breitere Füße gestellt.

Sie verfolgt den Zweck, Konflikte diskret und damit für die Parteien gesichtswahrend unter Ausschluss der Öffentlichkeit außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.

Aufgrund der einvernehmlichen Einigung bleiben bestehende Vertragsbeziehungen intakt. Eine "Frontverhärtung" wird vermieden. Mediationsverfahren kennen keinen mehrinstanzlichen Rechtsweg.

"Oftmals kommen die Parteien bereits schon am ersten Verhandlungstag zu einer tragfähigen Einigung, die ebenso wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ausgestaltet werden kann", sagt Holger Bartsch, Justiziar der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum. "Nicht zuletzt auch durch die kurze Verfahrensdauer ist sie meistens wesentlich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, das sich nicht selten über mehrere Instanzen hinziehen kann", so Bartsch weiter.

Selbst wenn ein Gerichtsverfahren bereits läuft, kann es der Richter mit Einverständnis der Parteien unterbrechen und eine außergerichtliche Mediation vorschlagen. Diese kann einer bundesweit einmaligen Kooperation zwischen dem Landgericht Stade und der IHK Stade zufolge auch bei ihrer Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte erfolgen. Diese steht seit 2007 der regionalen Wirtschaft im Elbe-Weser Gebiet zur Verfügung. Führt die Mediation zu einer Einigung, ist auch das streitige Verfahren beendet. Andernfalls können die Parteien das Verfahren streitig vor Gericht weiterführen.

Der Richter kann das Verfahren unter den gleichen Umständen neuerdings auch auf einen so genannten Güterichter übertragen. Das eigentliche Mediationsverfahren bleibt damit ausschließlich außergerichtlichen Personen vorbehalten.

Neu ist auch, dass die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" rechtlich geschützt ist. Nur wer eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat, darf diesen Titel führen. Der Gesetzgeber legt Art und Umfang der Ausbildung sowie entsprechende Fortbildungsmaßnahmen fest. Weitere Informationen zur Mediation im Internet unter www.stade.ihk24.de/mediationsstelle .