Buchholz. Die Stadt Buchholz weist auf die Einhaltung der Mittagsruhezeiten hin. Die Politik habe in der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung werktags von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 7 Uhr die Mittagsruhe festgeschrieben, heißt es in einer Pressemitteilung. An Sonn- und Feiertagen gelte sie zudem ganztägig. Während dieser Zeiten sei ruhestörender Krach - etwa Rasenmähen, laute Musik, aber auch lang anhaltendes Hundegebell - verboten. Ausgenommen sind allerdings forst- und landwirtschaftliche Arbeiten.

Was aber kann getan werden, wenn sich ein Nachbar nicht daran hält? Die Stadtverwaltung empfiehlt, zunächst das Gespräch zu suchen, um die Sache zu klären. Wenn das nichts nützt, können die Schiedsmänner ins Spiel kommen. In Buchholz sind das August-Wilhelm Horn, Telefon 04181/324 69, und Johannes Behrens, Telefonnummer 04187/3471.

Sollten auch die zwei nicht weiterkommen, kann es für den Verursacher teuer werden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Höchstfall müssen bis zu 5000 Euro gezahlt werden. Die Buchholzer Stadtverwaltung appelliert deshalb an die Bürger, die Ruhezeiten einzuhalten.