Buchholzer Politiker stufen den überarbeiteten Antrag als zulässig ein

Buchholz. Und noch eine Kehrtwende beim Buchholzer Ostring. Nachdem der Verwaltungsausschuss vor zwei Wochen den Antrag von drei Bürgern für ein Bürgerbegehren zu den Ostring-Verträgen aus formalen Gründen für unzulässig erklärte und deshalb ablehnte, haben die Ausschussmitglieder dem nachgebesserten Antrag am Donnerstagabend einstimmig zugestimmt.

Das heißt, dass die Buchholzer womöglich schon im Januar des kommenden Jahres zu den Urnen schreiten können, um darüber abzustimmen, ob der Ostring-Vertrag mit dem Landkreis Harburg tatsächlich aufgehoben werden soll. Diese Aufhebung hatte der Rat am 17. April beschlossen. Die drei Antragsteller Marion Riebesehl, Timo Hanke und Michael Kreidner können jetzt anfangen, die für das Begehren notwendigen 3200 Unterschriften zu sammeln. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, wofür die Initiatoren maximal sechs Monate Zeit haben, kann der Bürgerentscheid starten.

"Ich freue mich sehr, dass der Verwaltungsausschuss einstimmig die Entscheidung in dieser Frage in die Hände der Bürger legt", sagt Bürgermeister Wilfried Geiger. Er sieht das Bürgerbegehren als "einmalige Chance, einen jahrzehntelangen Streit endlich beizulegen".

Auch die CDU zeigt sich erleichtert. Sie begrüße es ausdrücklich, dass "unsere Freunde von der SPD und den Grünen ihre Blockade gegen eine Bürgerbefragung zu dem komplexen Thema Ostringverträge aufgegeben und ihre wahrscheinlich rechtswidrige Ablehnung des ersten Antrages korrigiert haben", erklärt Fraktionsvorsitzender Klaus Gütlbauer. FDP-Fraktionsvorsitzender Arno Reglitzky bezeichnet die Entscheidungsfindung als "Nervenkrieg, bei dem mit allen möglichen Spitzfindigkeiten versucht wurde, dieses Bürgergehren zu verhindern". Spät, aber nicht zu spät habe die Einsicht gesiegt, dass jetzt keine weiteren rechtlichen Bedenken mehr geltend gemacht werden könnten.

Die Buchholzer Liste räumt zwar ein, dass der neue Antrag rechtlich zulässig ist. Politisch lehne seine Partei das Bürgerbegehren aber nach wie vor ab, sagt Fraktionsvorsitzender Peter Eckhoff. Die SPD hatte bereits vor zwei Wochen erklärt, dass sie einem überarbeiteten Antrag zustimmen werde.

Den Antrag für ein zweites Bürgerbegehren zum selben Thema, der vor zwei Wochen bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, hat der Verwaltungsausschuss übrigens einstimmig für nicht zulässig erklärt.