Harburg. Der Landesverband der Arbeitsgemeinschaft bäuerlichen Landwirtschaft weist auf einen neuen Erlass des Landes Niedersachsen hin, der den Einbau von Filteranlagen in großen agrarindustriellen Tierhaltungsanlagen vorschreiben wird. Um die Keimbelastung der Anwohner zu mindern, sollen in Zukunft Ställe mit Tierplätzen oberhalb von festgelegten Schwellenwerten (bei Schweinen: 2000 Tiere, bei Geflügel: 40 000 Tiere) im Bundes-Immissionsschutz-Gesetz Abluftreinigungsanlagen einbauen.