Buchholzer Verwaltungsausschuss lehnt Antrag für ein Bürgerbegehren aus formalen Gründen ab

Buchholz. Ob es ein Bürgerbegehren zum Buchholzer Ostring gibt, ist immer noch offen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am Donnerstag den Antrag von drei Bürgern aus formalen Gründen abgelehnt. Die Bürger hatten darüber abstimmen lassen wollen, ob der Ostring-Vertrag mit dem Landkreis Harburg tatsächlich aufgehoben werden soll. Diese Aufhebung hatte der Rat am 17. April beschlossen.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder bezog sich in ihrer Ablehnung auf den Landkreis Harburg. Der hatte es in seiner Funktion als Kommunalaufsicht als zweifelhaft erklärt, ob die Begründung des Bürgerbegehrens den Anforderungen genüge. Eigentlich müsse sie die entscheidenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ansprechen und aus sich heraus verständlich sein. Der vorgelegte Antrag stelle jedoch lediglich den angegriffenen Ratsbeschluss und die Folgen des Abstimmungsverhaltens dar, so der Landkreis.

"Der Verwaltungsausschuss hatte keinen Spielraum in seiner Entscheidung und musste der Stellungnahme des Landkreises folgen", sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Niesler. Es habe deshalb nur die Möglichkeit gegeben, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Eine Nachbesserung durch den Ausschuss sei nicht möglich gewesen, da die Politik nicht in die Formulierungen des Textes der Antragsteller eingreifen dürfe.

Ähnlich äußert sich Peter Eckhoff, Fraktionsvorsitzender der Buchholzer Liste, der ebenso wie Niesler davon ausgeht, dass die Antragsteller einen überarbeiteten Antrag vorlegen werden. Darüber wird der Ausschuss in einer Sondersitzung während der Sommerpause entscheiden müssen.

"Wenn alles rechtskonform ist, werden wir wahrscheinlich zustimmen", sagt Niesler. Er sei aber nach wie vor überzeugt, dass es keine Mehrheit für eine Aufhebung der Ostrings-Verträge geben werde. Das findet Grünen-Fraktionsvorsitzender Joachim Zinnecker schon jetzt und fordert Bürgermeister Wilfried Geiger auf, "unverzüglich den Beschluss des Rates vom April zur Kündigung der Verträge umzusetzen".

Die Ostring-Befürworter von CDU und FDP bedauern die Ablehnung des Antrags. "Ich bin enttäuscht, dass so entschieden wurde", sagt Siegrid Spieker, stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende. Sie hoffe, dass sich die Antragsteller nicht entmutigen lassen und das Schriftstück überarbeiten werden. FDP-Fraktionsvorsitzender Arno Reglitzky rechnet damit, dass ein überarbeiteter Antrag vorgelegt wird und es zum Bürgerbegehren kommt. Wenn dessen Ergebnis sei, dass die Mehrheit keinen Ostring wolle und deshalb für die Aufhebung der Verträge stimme, sei das für ihn aber auch in Ordnung.

Doch egal ob es einen überarbeiteten Antrag gibt oder nicht, eine Sondersitzung für den Verwaltungsausschuss wird es sowieso geben. Wie Stadt-Pressesprecher Heinrich Helms berichtet, sei ein zweiter Antrag für ein Bürgerbegehren eingegangen - mit dem gleichen Ziel, aber einer anderen Begründung. Den genauen Wortlaut dürfe er aber nicht nennen.