Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg reagiert auf manipulierte Fahrzeugscheine

Lüneburg. Autofahrer im Landkreis Lüneburg müssen ab sofort den Bericht der jüngsten Hauptuntersuchung (HU) im Original vorlegen, wenn sie einen Gebrauchtwagen ummelden. Bisher war das auch mit einer Kopie der TÜV-Bescheinigung möglich. "Die strengere Handhabung soll verhindern, dass gefälschte Termine der Hauptuntersuchung in einen neuen Fahrzeugschein übernommen werden", sagt Jan Burmester von der Kfz-Zulassungsstelle Am Springintgut. Seit Anfang des Jahres haben die dortigen Mitarbeiter des Landkreises Lüneburg in mehreren Fällen gefälschte Stempelabdrücke in Fahrzeugscheinen entdeckt. "Das Problem des Stempelbetrugs beschäftigt uns schon seit mehreren Jahren", sagt Kai Richter, Sprecher der Polizeiinspektion Lüneburg. Es gebe derzeit in der Region aber keine Serientäter mit kriminellem Hintergrund wie zum Beispiel Hehlerbanden." Stattdessen handele es sich um Einzelpersonen und Autohändler, die ihre alten Schätzchen nicht "über den TÜV bekommen" hätten. "Der Originalbericht der Hauptuntersuchung stellt sicher, dass ein geprüftes und verkehrssicheres Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt", sagt Jan Burmester von der Kfz-Zulassungsstelle. Bereits im Mai 2003 waren die Prüfkriterien der Kfz-Zulassungsstelle schon einmal verschärft worden. Denn vor neun Jahren gab es nach Angaben der Landkreisverwaltung "Fälschungen von HU-Stempeln in großem Umfang". Ziel der Täter sei es damals gewesen, die manipulierten Fahrzeugscheine durch gezielte Um- beziehungsweise Abmeldung "aus dem Verkehr zu ziehen" oder gegen neue Originaldokumente mit amtlichem Stempel der Kfz-Zulassungsstelle einzutauschen.

Um die Wartezeiten der anderen Kunden der Zulassungsbehörde für alle Kraftfahrzeuge durch die aufwendigeren Kontrollen nicht zu sehr zu verlängern, brauchen die Originalbelege des jüngsten TÜV-Checks nicht vorgelegt werden, wenn ein Auto endgültig stillgelegt oder aber erstmals zugelassen wird.