Prosper-Christian Otto hätte Bauten auf seinem Sprötzer Grundstück bis 30. Juni entfernen müssen

Buchholz. Die unendliche Geschichte der Schwarzbauten in der Siedlung Lohbergen im Buchholzer Ortsteil Sprötze geht in eine weitere Runde. Nachdem die Stadt im März erklärt hatte, dass Opernsänger Prosper-Christian Otto und drei weitere Hauseigentümer die Nebengebäude auf ihren Grundstücken entfernen müssen, gibt es bisher nur teilweise eine Einigung - die jedoch nicht Prosper-Christian Otto einschließt. Er hätte eigentlich bis zum 30. Juni ein Schwimmbecken, zwei Holzschuppen, einen Zaun und einige Sichtschutzelemente abreißen müssen. Doch geschehen ist nichts. Lediglich mit den drei anderen Hauseigentümern gibt es laut Bürgermeister Wilfried Geiger eine "weitgehende Einigung".

Warum er sozusagen als letzter Mohikaner der Stadt die Stirn bieten will, begründet der Tenor so: Die Aufforderung sei lediglich an seine Frau Christiane gesandt worden. Sie sei aber nicht alleinige Eigentümerin, er selbst sei es ebenfalls. Die Verfügung habe somit nicht die richtigen Personen erreicht. Doch selbst wenn die Stadt eine korrekte Verfügung an das Ehepaar adressiert, dürfte eine Lösung lange nicht in Sicht sein. "Dann werde ich wieder klagen", kündigt Otto an. Wenn die Stadt eine Beschäftigungstherapie wünsche, könne sie die gerne bekommen. Geiger zeigt sich davon unbeeindruckt. Wenn Herr Otto den Abriss nicht in die Wege leite, werde ihn die Stadt eben veranlassen, sagt er. Diese Möglichkeit gebe es. In der kommenden Woche wolle die Verwaltung überprüfen, was geschehen sei.

Wirklich interessant dürfte das Ganze aber erst im kommenden Jahr werden, denn bis zum 31. März 2013 muss der Sänger sein gesamtes Haus abgerissen haben. Dies hatte die Stadt ebenfalls im März erklärt und beruft sich dabei auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Den wiederum deutet Otto anders. Das Gericht habe zwar die Verfügung an sich für richtig erklärt, die Stadt könne aber nicht einfach das Datum ändern, sagt er. Ursprünglich sei vom 31. Juli des vergangenen Jahres die Rede gewesen.

Otto hat jetzt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil die Stadt aus seiner Sicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Es könne nicht sein, dass Buchholz diejenigen Bewohner der Siedlung in Ruhe lasse, die ihre ebenfalls ohne Baugenehmigung errichteten Häuser verkleinert haben, während man ihn zum Abriss dränge. Laut Otto hätten die anderen ihre Häuser gar nicht verkleinern müssen, da das Bundesverwaltungsgericht den Bebauungsplan im Herbst für ungültig erklärt habe. Sollte ihm die Stadt eine außergerichtliche Lösung anbieten, werde er die Klage gern zurückziehen. Er wolle ja keine Grundstücksspekulation betreiben, sondern einfach nur in seinem Haus wohnen.