Harburg. Heute startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Knallfrösche, Böller und Raketen füllen wieder die Regale. Auch in dieser Silvesternacht werden Feuerwehren, Krankenhäuser und Notdienste gefordert sein. Ursache ist meistens der leichtsinnige Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Dabei gibt es einfache Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk. So dürfen nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag von 18 Uhr bis 7 Uhr Raketen und Kracher gezündet werden. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sein. Dies erkennt man am Aufdruck "BAM - P I" oder "BAM - P II" und einer nachfolgenden vierstelligen Nummer. Knaller der Klasse "P II" dürfen nur zu Silvester von Erwachsenen gezündet werden. Raketen gehören in standsichere Rohre oder Flaschen, bevor sie gezündet werden. Zudem birgt das Verkürzen oder Entfernen der Lenkstäbe große Gefahr.

Auch sollten Feuerwerkskörper immer vom Boden und nicht vom Balkon aus gezündet und nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet werden.

Explodiert ein Feuerwerkskörper nicht, darf er keinesfalls aufgehoben oder gar erneut angezündet werden. Es könnte dabei zu schweren Verletzungen durch eine Spätzündung oder Explosion kommen. Gründliches Wässern nach dem Feuerwerksspektakel macht die Blindgänger unschädlich. Insbesondere für Kinder könnten diese sonst noch Tage später zum Verhängnis werden.

In Notfällen, bei Verletzungen und Bränden, sind sofort Feuerwehr und Rettungsdienst über die Rufnummer 112 zu verständigen.

Zum Jahreswechsel kommt es jährlich zu Millionenschäden. In jedem Jahr bezahlen die Versicherer rund 37 Millionen Euro für mehr als 17 000 Feuerschäden in der Adventszeit und in der Silvesternacht, schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).