Schächten verbieten

"Die Schächter von Estebrügge", Regionalausgabe Harburg vom 5. Dezember

Toleranz findet seine Grenzen immer an der Nasenspitze des Gegenübers und dessen religiös-kultureller Vorstellung, die hier in Westeuropa auf einem Ethik-Verständnis basiert, wie von Albert Schweitzer (Ehrfurcht vor allem Leben) artikuliert. In manchen islamischen Ländern ist man oft schon in Lebensgefahr, wenn man öffentlich auf einer Parkbank in einer christlichen Bibel blättert. Und in Israel wurde zur Weihnachtszeit das Aufstellen eines Christbaumes in der Hotelhalle untersagt. Begründung: Götzendienst. Doch von uns sogenannten Ungläubigen hier in Deutschland/Westeuropa wird grenzenlose Toleranz bis zur Selbstverleugnung verlangt. Und manche Politiker, Justiz- und Ordnungsbehörden betätigen sich dabei leider oftmals als willige Apparatschiks übelster Tierquälerei, indem sie bereitwillig in vorauseilendem Gehorsam "Sondergenehmigungen" für betäubungsloses Abmetzeln ausstellen. Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart laut Tierschutzgesetz nicht generell verboten. Natürlich bestehen auch in "normalen" Schlachthöfen Missstände und Tiere werden dort nicht totgestreichelt. Doch werden sie dort nicht bewusst und vorsätzlich betäubungslos zu Tode geschunden. Hier Vergleiche anzustellen wäre der perfide Vergleich eine unabsichtlich mit einer absichtlich zugefügten Qual zu vergleichen.

Die mosaische wie islamische Religion schreibt ausdrücklich einen schonenden Umgang mit Tieren vor. Durch ein Festhalten an der heutzutage als anachronistisch einzustufenden Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens, wird diese religiöse Vorgabe ins Gegenteil verkehrt. Die Religionsforderung des "vollständigen Blutentzugs" ist ohnehin unerfüllbar, da immer eine Restblutmenge im Körper verbleibt. Fazit: Betäubungsloses Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff Religion, noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. Wer mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) noch rechtsirrelevanten Glaubenswunschvorstellungen einzelner islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, Volksverdummung zu betreiben und Tierquälerei zu unterstützen. Seid so gegrüßt mit Sure 2/256 "Es gibt keinen Zwang im Glauben".

Ulrich Dittmann, per E-Mail

Tierschutz respektieren

Entweder man respektiert die deutschen Tierschutzgesetze oder man lebt besser in einem anderen Land, wo diese schrecklichen Religionspraktiken geduldet und hofiert werden.

Lutz Ehrenreich, per E-Mail

Auslegungssache

Gott verbietet nicht die Ernährung mit Fleisch. Wenn einige Leserbriefschreiber im Zusammenhang mit dem Schächten von Tieren generell das Töten von Tieren anprangern, sollten Sie doch bitte Gott aus dem Spiel lassen. Wenn Gott das Töten von Lebewesen nicht gewollt hätte, hätte er nicht das Prinzip "fressen und gefressen werden" zu einem wesentlichen Bestandteil seiner Schöpfung gemacht. Er hat aber den größten Teil der Lebewesen so geschaffen, dass die starken die schwachen töten und sich von ihrem Fleisch ernähren.

Dass er den Menschen die Intelligenz gegeben hat, im Rahmen der Evolution die Praktiken und Geräte zum Töten von Tieren zu entwickeln kann man ihm wohl nicht vorwerfen. Denn dadurch werden heute die Tiere beim zivilisierten Schlachten vorher betäubt, während sie früher, vor der Erfindung der Schusswaffen, solange mit Pfeilen und Speeren attackiert wurden, bis sie nach langem Todeskampf elendig verblutet waren.

Um gleich dem Argument der ungleichen Waffen zu begegnen, es wird wohl niemand bestreiten wollen, dass der Frosch keinerlei Chancen hat, sich gegen einen Storch zu wehren, oder ein Zebra gegen einen Löwen. Auch das fünfte Gebot kann nicht als Hinderungsgrund herhalten. Soweit mir aus theologischen Diskussionen bekannt ist, bedeutet es, dass man niemanden seiner Art töten soll. Eine andere Auslegung würde auch im Widerspruch zur Schöpfung stehen.

Klaus Kuttrus, per E-Mail

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