Winsen. Gastwirte in Niedersachsen dürfen an erkennbar Betrunkene keinen Alkohol ausschenken und müssen mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger anbieten als das preiswerteste alkoholische Getränk Das sieht das neue Niedersächsische Gaststättengesetz vor, das am 1. Januar in Kraft tritt. Laut dem Gesetz dürfen Gäste in Restaurants und Kneipen die Toiletten kostenlos nutzen.

Der Gesetzgeber erleichtert Gastwirten das Genehmigungsverfahren bei Neueröffnungen. Sie müssen ab dem nächsten Jahr keine Gewerbeerlaubnis mehr einholen, eine Anzeige bei der Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde vier Wochen vor Eröffnung genügt.

Das gilt auch für Feste, Vereinsfeiern oder Verzehrstände auf Stadt- und Dorffesten.

Will der Gastwirt alkoholische Getränke verkaufen, prüft die Gemeindeverwaltung seine persönliche Zuverlässigkeit. Dazu muss er ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.