Winsen. Beim Umgang mit Feuerwerkskörper ist größte Vorsicht angebracht. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung Winsen an die wichtigsten Regeln: Kleinfeuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden, und zwar nur von Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Kinder dürfen die gefährlichen Gegenstände nicht in die Hände bekommen. In der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern muss besonders aufgepasst werden. "Es gibt eine Reihe dieser Häuser im Stadtgebiet, die für Schäden durch Feuerwerkskörper ganz besonders anfällig sind", sagt Bürgermeister André Wiese (CDU). Angesichts des Jahreswechsels seien die Bewohner der Häuser besorgt. "Ich appelliere an alle Bürger, im Umfeld dieser Gebäude keine Feuerwerkskörper abzubrennen", sagt Wiese.

Laut Gesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Es muss ein Sicherheitsabstand von 200 Metern eingehalten werden. Sonst droht eine Geldbuße.