Zum Schutz des städtischen Einzelhandels keine weiteren Supermärkte an Hauptstraßen

Harburg. Die Bebauungsplanentwürfe Hausbruch 4/Heimfeld 10, Hausbruch 11, Hausbruch 12, Hausbruch 19/Heimfeld 26 und Hausbruch 29 sind im Text inhaltlich teilweise geändert worden, teilt die Bezirksverwaltung mit. Die geänderten Planentwürfe liegen vom 2. Januar bis zum 2. Februar im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Harburger Rathausplatz 4, 3. Stock, öffentlich zur Durchsicht aus.

Bürger haben die Möglichkeit, während der Planauslegung, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, die bei der Beurteilung durch Politiker im Stadtplanungsausschuss berücksichtigt werden. Wegen des Behörden-Neubaus "Rathausforum" gibt es derzeit keinen behindertengerechten Zugang zum Fachamt. Betroffene können unter den Telefonnummern 42871-2305 oder -2886 Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Mit den Änderungsverfahren zu den Bebauungsplänen sollen in den Gewerbegebieten planungsrechtliche Sicherheiten für Betriebe mit gewerblicher Nutzung, darunter Handwerk und produzierendes Gewerbe geschaffen werden. Ziel ist es ebenfalls, Verbrauchermärkte an der B 73, außerhalb der Stadtzentren von Harburg und Neugraben zu beschränken.

Ebenso sollen Spielhallen, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, die auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, nicht zugelassen werden. Im Rahmen der jeweiligen Planverfahren ist keine Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Landschafts- einschließlich des Arten- und Biotopschutzprogramms notwendig.