Salzhausen. Mit einigen Tipps für das richtige Gehwegräumen und Streuen richtet sich das Ordnungsamt Salzhausen an Grundstückseigentümer. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde sind alle Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke verpflichtet, einen mindesten ein Meter breiten Streifen auf dem Gehweg oder gemeinsamen Rad- und Gehweg entlang des eigenen Grundstücks von Schnee und Eis freizuhalten.

Ist ein ausgebauter Gehweg/Radweg nicht vorhanden, so ist ein Streifen von einem Meter Breite neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Wer nicht räumt, bekommt vor allem Ärger mit den Versicherungen. Denn sollte jemand auf dem glatten Weg fallen, ist derjenige, der räumen müsste, verantwortlich.

Der Schnee muss an den Seiten so angehäuft werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Das Tauwasser soll frei in den Gully ablaufen können, ohne von Laub, Schlamm oder Unkraut behindert zu werden. Bei Eisglätte muss mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Um Eis und Schnee zu beseitigen, dürfen ätzende Chemikalien nicht verwendet werden.

Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Wichtig: Die Geh- und Radwege müssen an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, sowie tagsüber bis 20 Uhr gestreut oder geräumt werden.