Erstaunlich leise

"Die Schächter von Estebrügge", Regionalausgabe Harburg vom 5. Dezember 2011

Herkömmliche Schlachtbetriebe werden immer wieder angezeigt und geraten in die Schlagzeilen, genau wie Tiertransporte (die auf nationaler Ebene verbessert wurden, weil sie ständig thematisiert wurden). Wenn es aber um Schächtungen geht, dann ist es erstaunlich leise. Nur wenn Filmbeweise auftauchen, wird darüber berichtet.

Niemand möchte sich der Intoleranz gegenüber anderen religiösen Sitten und der Ausländerfeindlichkeit bezichtigen lassen, denn diese Behauptung wird zuerst aufgestellt... Von unseren Behörden erwarte ich aber, dass sie unsere Gesetze umsetzen, und unser Gesetz verbietet es, Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen. Dieser Schutz des anderen Lebewesens ist höher einzustufen als die Ausübung der Religionsfreiheit.

M. Rühlicke-Heindl, per E-Mail

Das ist grausam

Hallo unbekannte Meinungsforscher, Schächten ist grausam und gehört nicht hierher, dafür sollte die betreffenden Behörden sorgen und verhängte Strafen auch konsequent verfolgen.

Hans-Jürgen Jaeger, per E-Mail

Minimale Schmerzen

1) Richtig durchgeführtes Schächten verursacht minimale Schmerzen für das Tier. Eine bis heute ignorierte Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover von 1978 legt dies nahe. Die EEG-Messungen der Untersuchung zeigten vor und nach dem Schächtschnitt unveränderte Hirnströme, wohingegen die Bolzenschussbetäubung im EEG auf deutliche Schmerzen hinwies. Die Wissenschaftler zogen das Fazit: "Die hierbei in vergleichender Untersuchung gewonnenen Einblicke in sinnesphysiologische Abläufe beim Schlachten dieser Tiere weichen erheblich von bisherigen Vorstellungen ab".

2) Der Islam schreibt eine möglichst respektvolle Behandlung des Tieres vor. Das Messer muss frisch geschliffen und schartenfrei sein. Nach jedem Schlachtvorgang muss das Blut entfernt werden, bevor das nächste Tier an der Reihe ist. Es wird mit der Hand Wasser ins Maul geführt, um es zu beruhigen. Mit anderen Worten: Massenschlachtung im Stile moderner Schlachthöfe und 24-Stunden-Transporte sind tabu.

3) Das Schächtverbot begünstigt insofern ein qualvolles Schächten, indem sich leider einige Muslime genötigt sehen, es heimlich im Hinterhof und ohne Kenntnisse und Werkzeuge zu tun. Diese Situation erzeugt den Ruf nach einem Schächtverbot. Ein Teufelskreis.

4) Das Verbot des betäubungslosen Schlachtens wurde erstmals im "Gesetz über das Schlachten von Tieren" RGBl. I S. 203 vom 21. April 1933 von den Nationalsozialisten in der Absicht eingeführt, die jüdische Bevölkerung zu diskriminieren. Nach 1945 fand es seinen Platz im Tierschutzgesetz. Was für eine schändliche Herkunft für ein moralisch so hochgestelltes Gesetz!

Daniel Erhorn, per E-Mail

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