Winsen. Die Grünen im Kreistag des Landkreises Harburg werden Akteneinsicht im Fall Slawik C. beantragen. Außerdem will die Fraktion von Harburgs Landrat Joachim Bordt mehr Aufklärung zum Sachverhalt. "Es sind in der Angelegenheit einige Fragen offen. Uns wundert unter anderem, wie es passieren kann, dass erst der Bundesgerichtshof feststellt, dass der Haftbefehl gegen Slawik C. fehlerhaft war", so Grünen-Fraktionschefin Ruth Alpers. Wie berichtet, sollte der Mann, der mit seiner Familie seit rund zehn Jahren in Jesteburg lebte und zu diesem Zeitpunkt gerade Großvater geworden war, nach Armenien abgeschoben werden.

Nach dem Selbstmord von Slawik C. im Sommer vergangenen Jahres in der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen, hatte Bordt, Dienstherr der Winsener Ausländerbehörde, die den Haftbefehl gegen den Jesteburger Slawik C. beantragt hatte, eine lückenlose Aufklärung des Falls versprochen (das Abendblatt berichtete). "Der Umstand, dass bei dieser Aufklärung durch den Landrat der fehlerhafte Antrag auf Inhaftierung nicht aufgefallen sein soll, wirft in unserer Fraktion einige Fragen auf", so Alpers.

In ihrer Fraktionssitzung am Dienstagabend haben sich die Grünen darauf verständigt, dass sie unter anderem Auskunft darüber haben wollen, ob der fehlerhafte Haftantrag, unter anderem fehlte eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, ein Einzelfall sei. Alpers: "Unsere Fraktion möchte von Herrn Bordt wissen, ob diese Art der Antragstellung auf Inhaftierung in der Winsener Ausländerbehörde zur Tagesordnung gehört."

Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesgerichtshofes, räumte dann auch die Kreisverwaltung diesen Fehler ein. Machte aber gleichzeitig klar, dass die letztendliche Prüfung des Haftantrages beim Amtsgericht Winsen gelegen habe. Bisher äußerte sich Amtsgerichtsdirektor Albert Paulisch noch nicht zu dem Fall. Ihm liege auch heute noch keine Akte vom BGH vor, so Paulisch auf wiederholte Nachfrage des Abendblatts.

Unterdessen scheint es hinter den Kulissen Fortschritte in Sachen Bleiberecht für die Witwe von Slawik C., Asmik C. zu geben. Auch sie sollte ursprünglich abgeschoben werden, weil auch ihr Asylantrag abgelehnt worden war. Hier sei man aber auf einem guten Weg, "damit Frau C. eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung" bekomme, so Kreishaus-Sprecher Georg Krümpelmann.