Heckaufnahmen von Fahrzeugen als Beweis bei Geschwindigkeitsverstößen sind doch zulässig. Das hat das Niedersächsische Innenministerium dem Landkreis Harburg in einem Schreiben mitgeteilt. Das Ministerium hatte ursprünglich die seit drei Jahren gängige Praxis der Verkehrsbehörde in Winsen als nicht rechtmäßig angesehen. Jetzt aber hat es seine Aussage korrigiert. Der Landkreis wird das sogenannte Heckblitzen wieder aufnehmen und muss Verwarn- und Bußgelder an Raser nun doch nicht zurückzahlen.