Ja, man möchte wegsehen, wenn man das blutige Leiden der Tiere in einem Estebrügger Schlachtbetrieb auf den vorliegenden Beweismitteln, Fotos und Videos nachvollzieht. Sicher ist der Schlachtbetrieb in Estebrügge nur einer unter vielen, in denen die Rechte der Tiere mit Füßen getreten werden. Enthüllungsberichte über schwarze Schafe in der Fleischversorgungsindustrie kennen wir aus ganz Europa.

Und offensichtlich sind Erfolge der Tierschützer noch immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade von jenen Behörden und Ämtern, die über die Einhaltung des Tierschutzgesetzes wachen sollten, fühlen sich die Aktivisten oft im Stich gelassen und fragen sich, warum.

Auch in Stade reagiert die zuständige Behörde, die in anderen Bereichen durchaus zeigt, wie hart sie durchgreifen kann, wenn etwa Temposünder im Straßenverkehr Gesetze missachten, in Sachen Tierschutz oft unerklärlich tolerant. Der Landkreis hat ein Veterinäramt, das nach der juristischen Ahndung der Tierquälereien in Estebrügge, wieder hart von Tierschützern kritisiert wird.

Wir haben ein Grundgesetz, das die ungestörte Religionsausübung und den Tierschutz regelt. Wer aus religiösen Gründen schächten will, muss dafür eine Ausnahmeerlaubnis haben und strenge Vorgaben beachten.

Darüber sollte das Veterinäramt des Landkreises mit größter Strenge wachen. Nicht Rechte von Menschen zu beschneiden, sondern um unzähligen Tieren Qualen zu ersparen.