Studenten hatten gegen Holm Kellers Wiederbestellung zum Leuphana-Vizepräsidenten geklagt

Lüneburg. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Eilantrag von vier Studenten der Leuphana Universität, die gegen den Senatsentscheid zur Wiederbestellung von Vizepräsident Holm Keller in ein Teilzeitverhältnis klagen, abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts sind die Rechte der klagenden Senatoren durch die Wahl nicht verletzt.

"Wir bedauern zutiefst, dass das Verwaltungsgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist. Für uns ergeht aus der Begründung des Beschlusses kein ausreichender Schutz für die Rechte des Senates und der Hochschulöffentlichkeit", sagt AStA-Mitglied Mathias Ahrens. "Wenn niemand gegen rechtswidrige Entscheidungen angehen kann, können die wenigen Rechte, die die Gremien überhaupt noch haben, nicht geschützt werden."

Die Kläger haben angekündigt, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen werden. Sie sind der Ansicht, dass die Senatsentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle, die Keller künftig in Teilzeit ausüben soll, nur rechtmäßig ist, wenn ein Angestellten- und kein Beamtenverhältnis angestrebt wird. "Eine Zwangsteilzeit für Beamte ist verfassungswidrig. Der Senat hat aber eine Ernennung Kellers vorgenommen und somit ein Beamtenverhältnis angestrebt. Der Beschluss ist demnach hinfällig und muss dem Senat erneut vorgelegt werden", sagt die studentische Senatorin Daniela Steinert.

"Die Gerichtsentscheidung bestätigt die Auffassung der Universitätsleitung, dass es im Zusammenhang mit der Senatsentscheidung nicht zu Rechtsverstößen gekommen ist", sagt Uni-Pressesprecher Henning Zühlsdorff. Damit sei über die Klage zwar noch nicht entschieden. Aus der Begründung des Gerichts gehe aber hervor, dass sie kaum Erfolg haben könne.