Ordnungsausschuss muss sich wieder mit der Verhaftung von Slawik C. befassen

Winsen. Die Grünen im Landkreis Harburg fordern nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) "personelle und organisatorische Konsequenzen beim Landkreis Harburg". Wie berichtet, hatte der BGH den Haftbefehl gegen Slawik C. wegen formeller Fehler für rechtswidrig erklärt. Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung hatte den Antrag vom 28 Juni 2010 gestellt, ohne die Staatsanwaltschaft zu unterrichten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zur selben Zeit gegen C., weil ihm vorgeworfen wurde, falsche Angaben zu seiner Person gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hätte entscheiden müssen, was juristisch höher wiegt, die Fortführung ihres Verfahrens oder die Abschiebungshaft. Geprüft und erlassen wurde dieser fehlerhafte Haftantrag vom Amtsgericht Winsen.

Während die Kreisverwaltung diesen Formfehler am Mittwoch einräumte, wollte sich Winsens Amtsgerichtsdirektor Albert Paulisch auf erneute Anfrage des Hamburger Abendblatts auch gestern nicht zu dem BGH Beschluss äußern. Ihm läge der Beschluss immer noch nicht vor, daher wolle er kein Kommentar abgeben, so Paulisch. Der BGH hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil die Witwe von Slawik C., der sich in seiner Zelle in Hannover-Langenhagen am 2. Juli 2010 in Abschiebungshaft das Leben genommen hatte, Haftbeschwerde eingereicht hatte.

Das Landgericht Lüneburg lehnte die Beschwerde mit der Begründung ab, nur Slawik C. selbst hätte Haftbeschwerde einlegen können. Asmik C. wandte sich an den BGH. Jetzt kassierte der BGH die Entscheidung des Lüneburger Gerichtes, weil nach Ansicht der Karlsruher Richter auch die Witwe ein Recht darauf habe, die Beschwerde für ihren inzwischen toten Ehemann, der nach Armenien abgeschoben werden sollte, einzulegen

Grünen-Fraktionschefin Ruth Alpers: "Die Ausländerbehörde in Winsen hat sogar versucht, die Witwe daran zu hindern, Haftbeschwerde einzulegen. Bei der Haftbeschwerde ging es nicht um die finanzielle Entschädigung in Form einer bloßen Zahlung einer Haftentschädigung, sondern vielmehr um das würdige Interesse der Rehabilitierung vor dem Gesetz auch nach dem Tod von Slawik C." Das Thema, so Alpers, wird von den Grünen im Landtag auch auf die Tagesordnung gebracht werden. "Wir sehen dort in erster Linie Innenminister Uwe Schünemann in der Verantwortung für den Tod von Slawik C., und das muss geklärt werden. Schünemanns Ministerium ist die Fachaufsichtsbehörde."

Auf Kreisebene wird nun wieder Friedrich Goldschmidt, Leiter der Ordnungsabteilung der Kreisverwaltung in die Bütt steigen müssen. Ihm untersteht die Ausländerbehörde. Denn die Kreis-Grünen wollen das Thema wieder auf die Tagesordnung im Kreisordnungsausschuss bringen. Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Niedersachsen wirft der Ausländerbehörde und dem Amtsgericht "schlampige Arbeit vor, was leider in Niedersachsen kein Einzelfall ist".