Hundebesitzer in Deutschland müssen für ihre Tiere Steuern zahlen. Das ist keine neue Erfindung: Schon im 15. Jahrhundert mussten die armen Bauern ein sogenanntes Hundekorn entrichten. In Großbritannien wurde die Hundesteuer 1796 eingeführt. Und seit dem 19. Mai 1809 müssen auch wir Deutschen Geld für unsere vierbeinigen Freunde bezahlen.

Jede Stadt darf selbst entscheiden, wie viel Geld sie von dem Hundehalter fordert. Wer bezahlt hat, bekommt eine Marke für das Halsband seines Hundes. Mit den Einnahmen werden zum Beispiel neue Spielplätze oder Straßen bezahlt. Einige Städte brauchen nicht so viel Geld wie andere, deswegen ist die Höhe der Hundesteuersätze überall unterschiedlich.

Für Menschen, die dringend auf einen Hund angewiesen sind, gibt es allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel Menschen mit einer Sehbehinderung, die einen Blindenhund brauchen. Sie müssen keine oder weniger Steuer zahlen.

Das gilt auch für alle Gebrauchshunde wie Polizei- und Jagdhunde. Für Kampfhunde gibt es dagegen höhere Steuersätze, weil diese Tiere als gefährlich gelten. Für einen zweiten, dritten oder vierten Hund müssen Besitzer ebenfalls deutlich mehr bezahlen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Hundezüchter.