Neues Recht ab 1. Januar. Schuldner sollten sich beraten lassen

Lüneburg. Wer mehr Geld ausgibt als er hat, muss mit Pfändungen rechnen. Der Kuckuck wird jedoch nicht nur auf Wertgegenstände geklebt. Auch das Girokonto können Gläubiger pfänden lassen. Ab dem 1. Januar wird das Existenzminimum nur noch durch ein sogenanntes P-Konto vor der Beschlagnahmung geschützt. Darauf weist der Lüneburger Verein Albatros hin. Albatros ist eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

"Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV, Grundsicherung oder Kindergeld, deren Konto gepfändet wird, sollten sich mit den Änderungen im Pfändungsrecht vertraut machen", sagt Schuldnerberater Sebastian Schröder von Albatros. Bisher wurden Konten finanzschwacher Kunden erst 14 Tage nach Eingang der Sozialleistungen gepfändet. "Die Schuldner mussten den kompletten Betrag für Miete, Telefon und Lebenshaltung abheben", sagt Sebastian Schröder. Das sei mit Problemen verbunden gewesen. "So waren keine Überweisungen möglich, stattdessen musste Geld bar eingezahlt werden, was wieder mit Kosten verbunden ist", so der Schuldnerberater. Zudem sei es für viele seiner Kunden schwierig, sich die zunächst große Summe Bargeld über den Monat einzuteilen.

Dass Kontos von Schuldnern, die am Existenzminimum leben, gepfändet würden, sei ein Trick der Gläubiger. "Die sogenannte Druckpfändung wird angewandt, um den Schuldner dazu zu bringen noch eine Ratenzahlung an den Gläubiger zu verhandeln", sagt Schröder. 40 neue Kunden hat er in diesem Jahr in die Beratung aufgenommen.

Mit dem Jahreswechsel läuft die alte Regelung aus. Dann können Konten vom ersten Tag an voll gepfändet werden. Wirksamen Pfändungsschutz haben nur Inhaber von Pfändungsschutzkonten (P-Konten). "Vom P-Konto können nur Summen, die den Grundfreibetrag übersteigen, gepfändet werden", sagt der Schuldnerberater. In der Regel können die Schuldner so über 1029 Euro verfügen. Das gilt auch für Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen. Auf alles, was darüber hinaus auf das Konto eingezahlt wird, haben die Gläubiger Anspruch.

Schuldnern rät Sebastian Schröder spätestens Anfang Dezember zu ihrer Bank oder Sparkasse zu gehen: "Die wandelt das Konto innerhalb weniger Tage in ein P-Konto um." Jeder dürfe allerdings nur ein P-Konto führen. Weitere Informationen bietet der Verein Albatros unter der Telefonnummer: 04131/40 15 30.