Bundesverwaltungsgericht erklärt B-Plan für ungültig. Verkleinerte Häuser haben Bestandsschutz

Buchholz. Einige Häuser in der Siedlung Lohbergen im Buchholzer Ortsteil Sprötze müssen möglicherweise doch teilweise abgerissen werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Bebauungsplan der Stadt für rechtswidrig erklärt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom September vergangenen Jahres, in dem die Gültigkeit des B-Plans noch bestätigt wurde, ist damit aufgehoben.

Hintergrund: Die Interessengemeinschaft Wohngebiet Lohbergen-Höllenthal (IWL) hatte bereits 2007 gegen den B-Plan geklagt. In dem Waldgebiet stehen seit rund 70 Jahren etwa 200 Wohnhäuser, die meisten wurden ohne Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet gebaut.

Die meisten Eigentümer haben ihre Häuser bereits zurückgebaut

Im Laufe der Jahre bauten die Besitzer die ehemaligen Wochenendhäuser aus und erweiterten sie. Heute stehen in dem Areal teilweise deutlich größere Häuser. So zum Beispiel das von Prosper Christian Otto, dem Vorsitzenden der IWL, der 1983 in ein Haus mit, nach seinen Angaben, einer Grundfläche von 178 Quadratmeter gezogen war.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, hatte das Land schließlich 1999 einen Leitfaden für den Umgang mit ungenehmigten Bauten im Landkreis Harburg erstellt. Auf dieser Grundlage wurde ein B-Plan entwickelt. Das Gebiet wurde in Cluster eingeteilt, für die jeweils eine bestimmte Maximalgröße für Häuser galt. Zahlreiche Hausbesitzer mussten daraufhin ihre Gebäude zurückbauen.

"Mit weit mehr als 90 Prozent der betroffenen Bewohner haben wir eine Lösung gefunden, bei der sie in ihren Häusern wohnen bleiben können und trotzdem der Wald erhalten bleibt", sagt Heinrich Helms, Sprecher der Stadt Buchholz. In den meisten Fällen hätten Zäune, Carports oder Schuppen abgebaut werden müssen.

Prosper Christian Otto ließ jetzt über seinen Anwalt mitteilen: "Die Stadt Buchholz steht nun vor der Aufgabe, entweder einen neuen Bebauungsplan aufzustellen oder gegen alle baulichen Anlagen, die im Bereich des unwirksamen Bebauungsplans legen, bauordnungsrechtlich, das heißt mit einer Abrissverfügung, vorzugehen."

Das wird bei der Stadt anders gesehen. Der B-Plan gelte zwar nicht mehr, sagt Helms. Die Stadt habe aber durchaus einen Ermessensspielraum. "Alle Häuser, die bereits an die Vorgaben angepasst wurden, haben Bestandsschutz. Diese Bewohner dürfen in ihren Häusern wohnen bleiben und genießen weiterhin Rechtssicherheit, dürfen die Häuser also auch vererben oder verkaufen."

Nach dem Urteil dürfen die Häuser nicht mehr erweitert werden

Eine Einschränkung ergebe sich allerdings durch das aktuelle Gerichtsurteil, so Helms. "Es werden keine neuen Baurechte erteilt." Weitere Anbauten sind nicht mehr möglich - auch nicht, wenn sie die innerhalb der in dem jeweiligen Cluster zunächst erlaubte Größe einhalten. Umgekehrt gilt laut Helms für all diejenigen, die ihre Gebäude bisher nicht an die Vorgaben angepasst haben: "Sie müssen damit rechnen, dass sie zurückbauen oder abreißen müssen."