Die Polizei im Landkreis Harburg warnt vor strafbaren Halloweenstreichen. Das Betreten eines Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers könne bereits als Hausfriedensbruch gewertet werden. Wer anderen Jugendlichen Gewalt androht und die Süßigkeiten wegnimmt, begehe einen Raub. Hauswände mit Eiern zu beschmeißen, sei Sachbeschädigung.