Seit langem hoffen viele Menschen in Pattensen, Luhdorf und Scharmbeck auf weniger Verkehr zwischen den Autobahnzubringern.

Winsen. Doch die Orte werden so schnell nicht zur Ruhe kommen. Zwar hatte der Verwaltungsausschuss im August ein Fahrverbot für den Schwerlast-Durchgangsverkehr und Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit beschlossen. Doch der Beschluss ist aus Sicht des Landkreises Harburg rechtlich nicht zulässig.

Er schließt sich damit der Einschätzung der Stadt an, die aufgrund von Verkehrserhebungen und Lärmgutachten festgestellt habe, "dass allenfalls eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Lkw-Verkehr angeordnet werden kann". So steht es in einem Schreiben des Landkreises an die Stadt Winsen.

Die vorliegenden Daten böten keine Grundlage für weitergehende Verkehrseinschränkungen. "Die Umsetzung des (...) gefassten Beschlusses (...) wäre damit rechtswidrig." Außerdem weist der Landkreis darauf hin, dass die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bisher jede Maßnahme abgelehnt habe. Deshalb sei zu erwarten, "dass selbst die Anordnung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lkw auf 30 km/h auf Widerstand (...) stoßen wird."

Diese Kompromisslösung hatte die Winsener Verwaltung vorgeschlagen. Von 22 bis 6 Uhr sollte ein Tempo-30-Limit für mehr als 7,5 Tonnen schwere Lastwagen gelten. Den weitergehenden Beschluss hatte Bürgermeisterin Angelika Bode als rechtswidrig kritisiert und sich an das Niedersächsische Verkehrministerium gewandt. Dieses hatte den Landkreis mit der Prüfung beauftragt. Nun sollen Vertreter von Stadt, Landkreis und Ministerium in einem Gespräch klären, ob die Fachbehörde einschreiten würde, sollte die Stadt die Verkehrsberuhigung anordnen.