Das “Mandat, dass niemand die Schwäne beleidigen soll“, stellt es unter Strafe, die Vögel zu beleidigen, zu schießen oder zu töten.

Neulich an der Alster hätte ich fast eine Straftat begangen, glaube ich. Ganz aus Versehen. "Guck nicht so gierig, du verfressener Vogel, ich hab nichts für dich" - das hätte ich fast zu einem Schwan gesagt.

Zum Glück fiel mir gerade noch rechtzeitig das Hamburger Verbot von 1664 ein. Das "Mandat, dass niemand die Schwäne auf der Alster beleidigen soll", stellt es unter Strafe, die Vögel zu beleidigen, zu schießen oder zu töten. In dem Text ist "beleidigen" wahrscheinlich ein altmodischer Ausdruck für "Leid zufügen", nicht gleichbedeutend mit "beschimpfen". Aber sicher ist sicher. Ich will ja nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Also biss ich mir auf die Zunge und betrachtete die Tiere lieber schweigend.

Es ist ja schön, dass die Alsterschwäne geschützt sind. Sie sind ein Wahrzeichen unserer Stadt, und das seit mehr als 400 Jahren. Schon damals wurden sie auf öffentliche Kosten mit Getreide gefüttert, wie eine Abrechnung anno 1591/1592 belegt. Das Hamburger Schwanenwesen soll es bereits seit dem 11. Jahrhundert geben, das Amt des Schwanenvaters seit 1674. Es ist die älteste Behördenplanstelle der Stadt.

Auch, dass die edlen Vögel jeden November vom Schwanenvater in Booten in ihr Winterquartier gebracht werden, ist nur recht und billig. Auf ihren Schwingen ruht schließlich eine mächtige Verantwortung: Der Legende nach bleibt Hamburg nur so lange eine Freie und Hansestadt, wie Schwäne auf der Alster ziehen.

Manchmal, wenn ich mir die Vögel so ansehe, denke ich, die kennen ihre Bedeutung. Vielleicht ist ihnen die fürstliche Behandlung auch zu Kopf gestiegen. Aber das würde ich einem Schwan ja niemals direkt ins Gesicht sagen.