Den folgenden Zusatz empfiehlt das Forum für Zivilcourage Tostedt als Standardformulierung in alle Gewerbemietverträge künftig aufzunehmen:

§ Der Mieter erkennt an , dass das Sortiment keine rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet/verkauft werden dürfen.

§ Der Mieter versichert , dass im Laden keine Produkte, Marken oder sonstige Artikel verkauft werden, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsextremen Szene wahrgenommen werden.

§ Der Mieter erkennt an , dass Verstöße gegen vorgenannte Bestimmungen den Vermieter zur Beendigung des Mietvertrages berechtigen.