Das Landgericht Stade hat den Tostedter Rechtsradikalen Stefan Silar am Freitag in einer Berufungsverhandlung zu neun Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt.

Stade. Damit milderten die Richter das Urteil des Tostedter Amtsgerichtes von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung deutlich ab. Silar hatte sich am Pfingstmontag 2010 bei Krawallen zwischen Rechten und Linken wegen schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht. Er hatte mit einem Messer Jugendliche des linken Lagers attackiert. Gegen das Tostedter Urteil hatte der Inhaber des Szene-Ladens "Streetwear" Berufung eingelegt.

Zur Begründung der Bewährungsstrafe sagt der Stader Oberstaatsanwalt Burkhard Vonnahme: "Silar hat angekündigt, sein Geschäft, das in der Vergangenheit immer wieder Ausgangspunkt rechtsradikaler Straftaten war, zu schließen. Daher ist ihm eine positive Sozialprognose zu stellen." Das Gericht habe sich zur Höchstgrenze für eine Bewährungsstrafe von fünf Jahren ausgesprochen. Silar hat eine Woche Zeit, das Urteil anzunehmen.